Ein Weg für alle – jetzt auch auf dem Remsecker Marktplatz
Mit der Einweihung des Remsecker Marktplatzes konnten sich bereits viele Besucherinnen und Besucher von der Aufenthaltsqualität zwischen Rems und Neckar, gesäumt von Bäumen, mit verschiedenen Sitzgelegenheiten und zahlreichen Fahrradabstellmöglichkeiten überzeugen.
Da sich auf dem Marktplatz unterschiedliche Verkehrsteilnehmende begegnen wie z. B. Radfahrende, zu Fuß gehende, Eltern mit Kinderwagen oder auch Menschen mit Einschränkungen wurde der Marktplatz zur Fußgängerzone erklärt. Das bedeutet, dass in diesem Bereich keine Kraftfahrzeuge fahren dürfen. Ausnahmen bilden hierbei der Lieferverkehr und die Marktbeschicker. Sie müssen Schritttempo fahren.
Durch das Zusatzschild „Rad frei“ dürfen auch Fahrradfahrende die Fußgängerzone befahren, allerdings dürfen sie nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und sie müssen auf die Fußgänger und aufkreuzenden Radfahrverkehr Rücksicht nehmen. Dasselbe gilt für Inlineskates, Skateboards und Roller. E-Scooter hingegen dürfen die Fußgängerzone nicht befahren.