Seit gestern gilt eine neue Corona VO in BW. Das bestehende Stufenmodell wird beibehalten. Die Vorschrift zum „Einfrieren“ der Alarmstufe II wird aufgehoben. Damit gelten seit gestern die inhaltlich überarbeiteten Vorgaben der Alarmstufe I.
Weitere Änderungen betreffen die Maskenpflicht. Die in der Warn- und den Alarmstufen für Erwachsene geltende FFP2-Maskenpflicht wird auf den öffentlichen Luft- und Personenverkehr ausgedehnt.
In Restaurants gilt 2G und die Sperrstunde ist aufgehoben. Beim Friseur gilt 3G.
Die Alarmstufe II tritt zukünftig nur ein, wenn mindestens 6,0 von 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen COVID-19 stationär aufgenommen wurden und gleichzeitig mindestens 450 Intensivbetten durch COVID-19- Patienten belegt sind.